Das BAG hat mit Beschluss vom 16.11.2017 – 2 AZR 90/17 (A) – dem EuGH die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der Schwellenwerte des § 17 KSchG zu berücksichtigen sind.
Ein Arbeitgeber ist nach § 17 Abs. 1 KSchG verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, wenn die Zahl der Beendigung der Arbeitsverhältnisse innerhalb von 30 Kalendertagen die in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte erreicht bzw. überschreitet. Zuvo...