- Karsten Zobel
Überwachung durch Detektiv und Datenschutz
Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach einem Urteil des BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 597/16 - zulässig sein.