- Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Pflichtverletzung
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst neben den vertraglichen Hauptpflichten von Zeit, Ort und Inhalt der Arbeitsleistung auch das sonstige Arbeits- und Ordnungsverhalten des Arbeitnehmers, und ist – außer bezüglich des Ordnungsverhaltens – auch mitbestimmungsfrei auszuüben. Ein Verstoß hiergegen trotz Abmahnung berechtigt den Arbeitgeber zur Kündigung wegen beharrlicher Pflichtverletzung, so das BAG mit Urteil vom 23.08.2018, Az. 2 AZR 235/18.
Fachanwälte in Bürogemeinschaft Dresden
Anwalt Dresden
Arbeitsrecht Dresden
Erbrecht Dresden
Strafrecht Dresden
Verkehrsrecht Dresden
Karsten Zobel
Lars-Peter Reimers
Lutz Siegl
#ArbeitsrechtDresden #AnwaltDresden #ErbrechtDresden #FachanwälteinBürogemeinschaftDresden #RechtsanwaltDresden #RechtsanwälteinBürogemeinschaftDresden #StrafrechtDresden #VerkehrsrechtDresden